Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an der Anna Niedeck-Stiftung.
Wir möchten Sie „anstiften“ die Stiftung dauerhaft gezielt (Einzelprojekte) oder allgemein finanziell zu unterstützen. Dies ist auch bereits mit geringen Beträgen möglich (auch selbst Stifter*in werden s.u.).
Hierzu stehen verschiedene Wege zur Verfügung, die wir im folgenden kurz erläutern:
Unabhängig davon, welche Form der Zuwendung Sie wählen, wird Ihre Hilfe immer so verwendet, wie Sie es festgelegt haben.
Anna Niedieck - Stiftung * PAX - Bank Köln
IBAN: DE62370601930021021040 * SWIFT-BIC: GENODED1PAX
Bitte angeben: Anna Niedieck - Stiftung - Spende oder Zustiftung - Ihre Anschrift
Für jede Form Ihrer Zuwendung erhalten Sie von uns eine Zuwendungsbestätigung.
Wir freuen uns sehr, dass Sie unsere Arbeit unterstützen möchten und so dazu beitragen, Teilhabe für Jung und Alt zu ermöglichen, Randgruppen zu integrieren und Armut zu bekämpfen.
Herzlichen Dank!
Ihre Spende kommt direkt der Unterstützung und Förderung von Initiativen und Projekten zugute und wird kurzfristig verwendet.
Im Kasten rechts finden Sie die verschiedenen Möglichkeiten einer Zuwendung.
Gerne beraten wir Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch.
Frau Ursula Knoblich
Herr Elmar Borgmann
Anna-Niedieck-Stiftung@skfm-duesseldorf.de
Tel.: +49 0211 4696 0
Ihre Spende kommt direkt der Unterstützung und Förderung von Initiativen und Projekten zugute und wird kurzfristig verwendet.
Diese Zuwendungen werden innerhalb von mindestens zehn Jahren für Initiativen und Projekte verbraucht und müssen nicht kurzfristig verwendet werden. Hierdurch erhält die Stiftung die Möglichkeit, ihre Aufgaben flexibler wahrnehmen zu können.
Ihre Zustiftung - ist eine dauerhafte Geldzuwendung in das zu erhaltende Grundstockvermögen der Stiftung, d.h. die Zuwendung erhöht das Stiftungskapital. Nur die damit erwirtschafteten Erträge werden für Projekte verwendet.
Zustiftungen über 5000,00€ können auch mit Ihrem Namen versehen werden.
Neben einer Spende oder Zustiftung besteht die Möglichkeit mit einer ganz individuellen Form Hilfe für die Stiftung zu leisten. Hier bieten wir die Möglichkeit, unkompliziert einen Stiftungsfonds zu gründen, der nach Ihrem Namen oder dem Zweck des Fonds benannt werden kann (eine Art „kleine Stiftung“ unter dem Dach der Anna Niedieck-Stiftung ab einem Betrag von € 5.000,00).
Als Gründer*in eines Stiftungsfonds bestimmen Sie, welches Anliegen Ihr Fonds im Rahmen der Stiftungszwecke fördert.
Solch ein Stiftungsfonds wird in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten. Ihr Stiftungsfonds wird separat verwaltet, und Sie haben stets einen Überblick über den Umfang Ihrer geleisteten Hilfe.
Nicht nur Privatpersonen, auch Vereine, Schulen, Gruppen, Kirchengemeinden oder Unternehmen können ihren eigenen Stiftungsfonds ins Leben rufen und sich dauerhaft gemeinsam für den guten Zweck stark machen.
Ihren Stiftungsfonds können Sie jederzeit aufstocken. Bei Geburtstagen, Taufen oder Jubiläen können Sie um Einzahlungen in Ihren Fonds bitten und so nicht nur Mitstreiter, sondern auch Stiftungsmittel gewinnen.
Hierzu beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Eine weitere Möglichkeit Hilfe zu leisten besteht in Form eines Stifterdarlehens.
Hierbei leihen Sie der Stiftung einen Betrag ab € 10.000,00, der in voller Höhe an Sie zurück gezahlt wird (Stiften auf Zeit).
Die Stiftung erhält ausschließlich die Zinsen aus dem angelegten Geldbetrag - genutzt werden diese für Initiativen und Projekte.
Von einer Hybridstiftung wird gesprochen, wenn das Grundstockvermögen zu einem Teil dauerhaft (unbefristet) angelegt bleibt und der andere Teil in einem Zeitraum von zehn Jahren für Stiftungszwecke verbraucht werden kann. Aus einem dauerhaft angelegten Vermögensteil können lediglich die Erträge für die Stiftungszwecke eingesetzt werden.
Der Vorteil der Hybridstiftung besteht im Wesentlichen darin - besonders in Zeiten geringer Zinserträge - einen Teil des Stiftungskapitals (Verbrauchsteil) sofort für Förderzwecke einsetzen zu können, um somit kontinuierlich im Sinne der Stiftung helfen zu können.
Bei Spenden von über € 200,00 erhalten Sie automatisch eine Spendenbescheinigung. Eine Spendenbescheinigung wird Ihnen bei Spenden bis € 200,00 auf Wunsch jederzeit ausgestellt (für die steuerliche Abzugsfähigkeit bis zu diesem Betrag nicht erforderlich).
Steuerrechtlich können Spenden im Rahmen des allgemeinen Sonderausgabenabzugs in Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte abgesetzt werden (Privatpersonen).
Bei Unternehmensspenden sind es bis zu vier Promille der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter. Werden in einem Kalenderjahr diese Obergrenzen überschritten, werden die darüber hinaus gehenden Beträge unbegrenzt auf die Folgejahre übertragen.
Die Zuwendung in das zu verbrauchende Vermögen der Stiftung hat nicht die gleichen steuerlichen Vergünstigungen wie in den auf Dauer zu erhaltenden Teil der Stiftung, Dies bedeutet, es besteht hier (wie auch bei Spenden für gemeinnützige Zwecke) die Möglichkeit des allgemeinen Sonderausgabenabzugs in Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte.
Zustiftungen in das dauerhaft zu erhaltende Vermögen einer gemeinnützigen Stiftung können bis zu 1 Million € über zehn Jahre verteilt als Sonderausgaben abgesetzt werden. Bei zusammen veranlagten Paaren liegt die Betragsgrenze bei 2 Millionen €. Diese Abzugsmög-lichkeit besteht unabhängig von den sonstigen Höchstgrenzen für den Spendenabzug.
Wer sich für die Einrichtung eines Stiftungsfonds entscheidet, kann ebenso wie bei einer Zustiftung bis zu 1 Million Euro (bzw. 2 Million Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren) steuerlich geltend machen.
Bei der Vergabe eines Stifterdarlehens stellen Sie der Stiftung leihweise Mittel zur Verfügung, die Sie wieder zurück fordern können. Die Zinserträge fließen unmittelbar der Stiftung zu und müssen folglich nicht mehr in Ihrer Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden. Sie zahlen daher für die Zinsen auch keine Kapitalertragsteuern. Umgekehrt ist die Stiftung als gemeinnützige Stiftung von der Körperschaftssteuer befreit. Das bedeutet: Auch bei der Stiftung werden die Zinsen nicht besteuert und stehen in vollem Umfang den Projekten zur Verfügung. Ihr Darlehensbetrag selbst kann jedoch nicht steuerlich berücksichtigt werden. Dies geschieht erst dann, wenn Sie diesen endgültig als Spende, Zuwendung in den Verbrauchsteil der Stiftung, Zustiftung oder Stiftungsfonds zukommen lassen.
Sämtliche Zuwendungen sind von der Schenkungs- und Erbschaftsteuer befreit.
Wer nachhaltig, über den Tod hinaus, sinnvolle Hilfe leisten möchte, hat auch die Möglichkeit, sein Vermögen - oder Teile davon - der Stiftung zukommen zu lassen und so benachteiligten Menschen langfristig zu helfen.
Haben Sie Fragen? Gerne stehen wir Ihnen persönlich mit Rat und Unterstützung zur Seite. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.